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Lernferien Dortmund 2026/2027

Online-Tool zur Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm "Lernferien in Dortmund"

 

 

 

 

 

Die Föderrichtlinien für das Förderprogramm können sie hier einsehen: Link Förderrichtlinien

 

 

 

 

 

 

 

In dieser Umfrage sind 20 Fragen enthalten.

Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person/ betroffenen Personen

 

 

Sehr geehrte Schulleitung,

 

die Stadt Dortmund nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst und möchte Ihnen daher vor dem Ausfüllen des Formulars einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verschaffen.

 

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen über Rechtsgrundlagen, Zwecke der Verarbeitung und den Kreis der Empfänger personenbezogener Daten.

Bei weitergehenden Fragen richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich oder per E-Mail an die unten genannte verantwortliche Stelle der Stadt Dortmund.

 

Verantwortlich für Fachbereich Schule:

Stadt Dortmund

Fachbereich Schule

44122 Dortmund

E-Mail: datenschutzfb40@stadtdo.de

 

Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Behördliche(r).Datenschutzbeauftragte(r)

Friedensplatz 1, 44122 Dortmund

E-Mail: datenschutz@stadtdo.de

 

Nutzen Sie alternativ auch das Online-Kontaktformular der Datenschutzbeauftragten im Serviceportal der Stadt Dortmund unter: https://dortmund.de/datenschutzbeauftragte

 

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung der eigenen personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO).

 

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde lauten wie folgt:

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44, 50102 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Zweck/e der Datenverarbeitung:

Bearbeitung, Prüfung und Bewertung von Förderanträgen für Bildungsangebote im Rahmen des Förderprogramms „Lernferien in Dortmund“ sowie die Entscheidung über die Mittelvergabe auf Grundlage definierter Förderkriterien.

 

Wesentliche Rechtsgrundlage/n:

Die Verarbeitung Ihrer Daten zu den o.a. Zwecken erfolgt aufgrund der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Felder im Antragsformular sind Pflichtfelder. Die darin abgefragten Daten sind zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich und deren Erhebung durch die o.a. Rechtsgrundlagen abgedeckt.

Mit Befüllen der Felder im Antragsformular erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass diese Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages/Anliegens verarbeitet werden dürfen. Die Einwilligung in die Verarbeitung dieser freiwillig erhobenen Daten können Sie jederzeit gegenüber der o.a. verantwortlichen Stelle widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Datenverarbeitung erst ab dem Zeitpunkt des Widerrufs Ihre Rechtmäßigkeit verliert und alle im Vorfeld durchgeführten Verarbeitungen rechtmäßig bleiben. Ihre weiteren Betroffenenrechte bleiben davon unberührt..

 

Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Stadt Dortmund, Fachbereich Schule, Regionales Bildungsbüro (im Folgenden als RBB bezeichnet).

Die übermittelten Daten werden vom RBB wie folgt weiterverarbeitet:

Benutzung der Daten, um im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Kommunikation mit den Antragstellenden zu gewährleisten und den Antrag bearbeiten zu können.

 

Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten und Aufbewahrungsfristen:

Die erhobenen Daten werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung längstens für 10

Jahre gem. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO aufbewahrt. Der Antragstellende kann jederzeit die Löschung seiner erhobenen Daten verlangen, sofern diese für den seinerzeit vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.